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Ratgeber 10 Min. Lesezeit

Barrierefreies Wohnen: Bedarf und Angebot

Die eigene Wohnung ist unser Rückzugsort, ein Ort der Sicherheit und Selbstbestimmtheit. Doch für viele Menschen wird dieser Ort zur täglichen Herausforderung – sei es durch das Alter, eine Behinderung oder eine vorübergehende Verletzung.

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Immo Vorsprung
14. Juli 2026 5 Aufrufe
Barrierefreies Wohnen: Bedarf und Angebot

Die eigene Wohnung ist unser Rückzugsort, ein Ort der Sicherheit und Selbstbestimmtheit. Doch für viele Menschen wird dieser Ort zur täglichen Herausforderung – sei es durch das Alter, eine Behinderung oder eine vorübergehende Verletzung. Barrierefreies Wohnen ist längst kein Nischenthema mehr. In einer Gesellschaft, die immer älter wird und in der Inklusion einen hohen Stellenwert hat, steigt der Bedarf an Wohnungen, die für alle Menschen zugänglich sind. Der deutsche Mietmarkt steht vor einer großen Aufgabe: Das Angebot an barrierearmen oder barrierefreien Wohnungen ist vielerorts viel zu knapp, während die Nachfrage rasant wächst. Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Situation, gibt praktische Tipps für die Wohnungssuche und zeigt auf, worauf Mieter und Vermieter achten sollten.

"Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben."

Was bedeutet barrierefreies Wohnen eigentlich genau?

Oft werden die Begriffe „barrierefrei“, „barrierearm“ und „altengerecht“ synonym verwendet, dabei gibt es feine, aber wichtige Unterschiede. „Barrierefrei“ im engeren Sinne bedeutet, dass eine Wohnung und ihr Zugang von Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen ohne fremde Hilfe und ohne Erschwernis genutzt werden können – ob im Rollstuhl, mit Gehhilfe, mit einem Kinderwagen oder mit einem Rollator. Die rechtliche Grundlage bildet die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen). Sie definiert präzise Anforderungen, beispielsweise an Türbreiten (mindestens 80 cm lichte Breite), Bewegungsflächen (mindestens 120 cm Durchmesser im Bad), schwellenlose Zugänge, die Höhe von Lichtschaltern und Steckdosen oder die Gestaltung des Badezimmers mit bodengleicher Dusche.

Im Unterschied dazu steht der Begriff „barrierearm“ oder „altengerecht“. Hier sind nicht alle Punkte der DIN erfüllt, aber wesentliche Barrieren wurden reduziert – etwa eine abgesenkte Bordsteinkante am Hauseingang, ein Aufzug, der auch mit einem Rollstuhl nutzbar ist, oder breitere Türen, die aber noch nicht die vollen 80 cm erreichen müssen. Für viele ältere Menschen ist ein barrierearmes Wohnen bereits eine enorme Erleichterung, selbst wenn die komplette Rollstuhlgerechtigkeit nicht gegeben ist. Für Mieter, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist jedoch oft nur die vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040 ausreichend. Bei der Wohnungssuche lohnt es sich daher, genau nachzufragen, welche Standards tatsächlich erfüllt sind.

Warum ist der Bedarf an barrierefreien Wohnungen in Deutschland so hoch?

Der demografische Wandel ist der Haupttreiber. Die Bevölkerung wird im Durchschnitt älter – immer mehr Menschen leben über das 80. Lebensjahr hinaus. Statistiken des Bundes zeigen, dass der Anteil der über 65-Jährigen in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Mit zunehmendem Alter nehmen körperliche Einschränkungen zu: Seh- und Hörvermögen lassen nach, die Mobilität wird eingeschränkt, und das Sturzrisiko steigt. Ein barrierefreies Zuhause kann hier nicht nur die Lebensqualität erhalten, sondern auch Stürze verhindern und Pflegebedürftigkeit hinauszögern. Hinzu kommt, dass immer mehr Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen möchten – das Recht auf Inklusion ist im Grundgesetz und in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert. Auch junge Familien mit Kinderwagen oder temporär eingeschränkte Personen durch Unfälle profitieren von barrierearmen Wohnungen. Der Bedarf ist also gesellschaftlich breit gefächert.

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Der Anteil der über 65-Jährigen wächst stetig. Bis 2030 wird jeder vierte Deutsche über 65 Jahre alt sein.

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Wie groß ist die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage auf dem deutschen Mietmarkt?

Die Schere zwischen Angebot und Nachfrage ist enorm. Während der Bedarf an barrierefreien Wohnungen in den nächsten Jahren massiv steigen wird, hinkt der Neubau und vor allem die Modernisierung des Bestands hinterher. Schätzungen und Analysen von Verbänden wie dem GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) zeigen immer wieder, dass nur ein sehr geringer Anteil des gesamten Wohnungsbestands barrierefrei ist – oft liegt er im niedrigen einstelligen Prozentbereich. In den meisten Großstädten sind barrierefreie Wohnungen absolute Mangelware und entsprechend teuer. Besonders kritisch ist die Situation in beliebten Innenstadtlagen, wo die Mieten ohnehin hoch sind. Aber auch in ländlichen Regionen fehlt es an geeignetem Wohnraum, obwohl dort der Anteil älterer Menschen überdurchschnittlich hoch ist.

Neubauten werden in vielen Bundesländern nur noch mit einer gewissen Barrierefreiheit genehmigt – die Landesbauordnungen schreiben für neue Mehrfamilienhäuser häufig barrierefreie Zugänge und Wohnungen vor. Das ist ein positiver Trend, der den Neubau betrifft. Allerdings macht der Neubau nur einen Bruchteil des Gesamtbestands aus. Die große Herausforderung liegt im Altbaubestand, der oft mit Stufen, schmalen Türen und hohen Schwellen aufwartet. Eine Nachrüstung ist technisch möglich, aber häufig teuer und aufwendig. Vermieter scheuen die Investitionen, solange sie nicht durch höhere Mieten refinanziert werden können – was wiederum für Mieter eine finanzielle Hürde darstellt.

Prognose: Barrierefreiheit im Neubau nimmt zu

Aufgrund verschärfter Landesbauordnungen wird der Anteil barrierefreier Wohnungen im Neubau in den kommenden Jahren weiter steigen. Allerdings werden die meisten Wohnungen im Bestand auch langfristig nicht barrierefrei sein. Die Sanierungsrate ist zu gering. Mieter sollten sich daher frühzeitig auf die Suche machen und auch barrierearme Alternativen in Betracht ziehen.

Welche gesetzlichen Vorgaben und Fördermöglichkeiten gibt es für barrierefreies Wohnen?

In Deutschland ist die Barrierefreiheit im Baurecht verankert – vor allem in der DIN 18040, die detaillierte Anforderungen stellt. Allerdings verpflichtet diese Norm private Bauherren nicht direkt, sondern wird über die Landesbauordnungen durchgesetzt. Diese schreiben für bestimmte Gebäude (z.B. öffentliche Gebäude, aber auch Mehrfamilienhäuser ab einer gewissen Größe) barrierefreie Zugänge und Wohnungen vor. Die Regelungen variieren je nach Bundesland. In einigen Ländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen müssen in Neubauten mit mehr als vier Wohnungen mehrere Wohnungen barrierefrei sein. Mieter können von Vermietern nicht verlangen, eine Bestandswohnung nachträglich komplett barrierefrei umzubauen – es sei denn, es liegt eine erhebliche Härte vor (etwa bei einer Behinderung) und der Umbau ist zumutbar. Hier greift das Benachteiligungsverbot aus dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

Was die Förderung angeht, gibt es verschiedene staatliche Programme. Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für altersgerechtes und barrierefreies Umbauen (z.B. KfW-Förderprogramm 455-B für barrierereduzierende Maßnahmen). Diese Förderung können sowohl Vermieter als auch selbstnutzende Eigentümer beantragen. Mieter können ihren Vermieter auf diese Fördermöglichkeiten hinweisen. Zudem gibt es in manchen Bundesländern und Kommunen eigene Zuschüsse oder Beratungsangebote – zum Beispiel durch die „Wohnberatung“ der Städte oder Projekte wie „Wohnen für Hilfe“. Auch die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Wohnraumanpassungen leisten (bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme).

Warnung: Förderung beantragen, bevor der Mietvertrag unterschrieben ist

Viele Mieter scheitern an der Finanzierung des Umbaus, weil sie nach dem Einzug keinen Anspruch mehr auf KfW-Zuschüsse haben (diese sind an den Eigentümer gebunden). Klären Sie die Möglichkeiten der Förderung immer VOR der Unterschrift und lassen Sie sich vom Vermieter schriftlich bestätigen, dass er die Maßnahmen unterstützt. Sonst kann es zu bösen Überraschungen kommen.

Worauf sollten Mieter bei der Wohnungssuche konkret achten?

Die Wohnungssuche gleicht oft der sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Um nicht in eine inakzeptable Wohnung zu geraten, sollten Sie eine Checkliste anlegen. Messen Sie bei der Besichtigung die Türbreiten: Ein gängiger Standard für Rollstühle ist mindestens 80 cm lichte Breite, bei Bad- und Wohnzimmertüren sind 90 cm besser. Prüfen Sie die Bewegungsflächen: Gibt es im Bad genug Platz, um mit dem Rollstuhl zu wenden (mind. 150 cm Durchmesser)? Sind alle Schwellen vermeidbar? Ideal ist eine bodengleiche Dusche ohne Einbuchtung. Achten Sie auf die Anordnung von Lichtschaltern und Steckdosen (Höhe zwischen 85 und 105 cm) und darauf, ob der Balkon oder die Terrasse schwellenlos erreichbar ist. Auch der Weg zum Haus ist entscheidend: Gibt es eine Rampe oder einen Aufzug? Der Aufzug muss groß genug sein, um einen Rollstuhl aufzunehmen (Mindestmaße 110 cm Breite x 140 cm Tiefe).

Ein häufiger Fehler ist, sich nur auf das Innere der Wohnung zu konzentrieren. Die Zugänglichkeit des Gebäudes, die Mülltonnen, der Briefkasten und die Klingel sollten ebenfalls barrierefrei sein. Fragen Sie nach, ob es eine barrierefreie Toilette im Erdgeschoss gibt und wie die Parkmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Personen sind. Lassen Sie sich die Wohnung bei Tageslicht zeigen, um die Beleuchtungssituation zu beurteilen – schlecht beleuchtete Bereiche sind Stolperfallen.

Checkliste: Wohnungsbesichtigung barrierefrei

Welche finanziellen Hilfen stehen Mietern für Anpassungen zur Verfügung?

Mieter, die in einer ansonsten passenden Wohnung wohnen, aber kleinere Anpassungen vornehmen müssen, können auf verschiedene Zuschüsse hoffen. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit Kosten für Wohnraumanpassungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von 4.000 Euro pro Maßnahme – etwa für den Einbau einer bodengleichen Dusche, eines Treppenlifts oder die Verbreiterung von Türen. Voraussetzung ist, dass der Maßnahmenbedarf durch die Pflegekasse bestätigt wird. Darüber hinaus können Mieter beim zuständigen Sozialamt oder der Eingliederungshilfe einen Antrag stellen, wenn die Behinderung zu einer Teilhabebeeinträchtigung führt. Auch die gesetzliche Unfallversicherung kann nach einem Arbeitsunfall leisten.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Vermieter muss Umbauten grundsätzlich zustimmen, wenn sie für den Mieter notwendig sind und die Bausubstanz nicht erheblich beeinträchtigen (§ 554 BGB). Allerdings ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung bei Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen – es sei denn, der Vermieter übernimmt die baulichen Veränderungen. Es empfiehlt sich daher, vor dem Umbau eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen, ob die Maßnahmen auf dessen Kosten erfolgen (mit KfW-Förderung) oder ob der Mieter die Kosten trägt und später ein Rückbau droht. In vielen Fällen ist es sinnvoll, einen Beratungspunkt wie die „Wohnberatung“ der Kommune oder den örtlichen Behindertenverband aufzusuchen. Diese Stellen helfen bei der Antragstellung und der Kommunikation mit dem Vermieter.

Wie entwickeln sich die Trends im barrierefreien Wohnbau?

Die Zukunft des barrierefreien Wohnens wird durch mehrere Faktoren geprägt. Zum einen wird der Neubau aufgrund der verschärften Landesbauordnungen immer mehr barrierefreie Wohnungen hervorbringen – das ist eine gute Nachricht. Allerdings reicht das nicht aus, um den Bestand aufzuholen. Hier setzt ein Trend zu mehr Flexibilität und Modulbauweise ein: Wohnungen werden so geplant, dass sie später leicht angepasst werden können („flexibles Wohnen“). Das bedeutet, dass Wände verschiebbar sind, Leitungen in der Vorwandinstallation liegen und Türen verbreitert werden können. Auch das Thema „Smart Home“ hält Einzug: Sprachsteuerung für Licht und Rollos, automatische Türöffner und intelligente Notrufsysteme erhöhen die Sicherheit und den Komfort, ohne dass bauliche Veränderungen notwendig sind.

Ein weiterer Trend ist das „Quartierskonzept“: Statt jeder einzelnen Wohnung wird das gesamte Wohnumfeld barrierefrei gestaltet – mit barrierearmen Wegen, Sitzgelegenheiten, hellem Licht und kurzen Wegen zu Einkaufsmöglichkeiten. Auch das gemeinschaftliche Wohnen („Wohnen für Hilfe“) gewinnt an Bedeutung: Studenten oder junge Familien wohnen günstig im Gegenzug für Hilfe im Alltag bei älteren oder behinderten Menschen. Diese Modelle können eine bezahlbare Alternative sein, wenn barrierefreier Wohnraum in der Stadt Mangelware ist. Prognosen für die nächsten Jahre gehen davon aus, dass der Druck auf den Markt bestehen bleibt, aber die Zahl der barrierefreien Neubauwohnungen langsam steigen wird. Vermieter, die jetzt in Barrierefreiheit investieren, haben langfristig einen Wettbewerbsvorteil – denn die Nachfrage wird weiter wachsen.

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Immo Vorsprung

Autor bei ImmoVorsprung

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