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Ratgeber 8 Min. Lesezeit

Ungeziefer in der Wohnung: Wer zahlt?

Ungeziefer in der eigenen Wohnung ist nicht nur eklig, sondern kann schnell zum finanziellen und rechtlichen Albtraum werden. Kakerlaken, Silberfische, Bettwanzen oder Mäuse – die Frage nach der Kostenübernahme für die Bekämpfung führt häufig zu Streit zwischen Mietern und Vermietern.

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Immo Vorsprung
13. Juli 2026 12 Aufrufe
Ungeziefer in der Wohnung: Wer zahlt?

Ungeziefer in der eigenen Wohnung ist nicht nur eklig, sondern kann schnell zum finanziellen und rechtlichen Albtraum werden. Kakerlaken, Silberfische, Bettwanzen oder Mäuse – die Frage nach der Kostenübernahme für die Bekämpfung führt häufig zu Streit zwischen Mietern und Vermietern. Denn die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von vielen Faktoren ab: Woher kommt der Befall? Handelt es sich um ein wiederkehrendes Problem? Wer hat seine Sorgfaltspflichten verletzt?

Dieser Artikel klärt im FAQ-Format die wichtigsten Fragen rund um das Thema Ungeziefer in der Mietwohnung. Sie erfahren, wer in welchem Fall für die Kosten der Schädlingsbekämpfung aufkommt, wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten und welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten. Denn eines ist klar: Bei Schädlingen wie Kakerlaken ist schnelles, aber besonnenes Handeln gefragt – und das Wissen um Ihre Rechte und Pflichten.

Vermieter in der Pflicht

Bei baulichen Mängeln oder von außen eingedrungenen Schädlingen trägt in der Regel der Vermieter die Kosten.

Mieter in der Pflicht

Wenn der Befall durch mangelnde Hygiene oder eigenes Verschulden entstanden ist, zahlt der Mieter.

Grauzone

Bei unklarer Ursache oder wiederkehrendem Befall kommt es auf die konkreten Umstände und Beweise an.

Wer trägt grundsätzlich die Kosten für die Schädlingsbekämpfung?

Die gesetzliche Grundlage für die Kostenverteilung bei Ungezieferbefall findet sich im Mietrecht, insbesondere in den §§ 535, 536 BGB. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten – das schließt die Freiheit von Schädlingen ein. Allerdings ist der Mieter auch verpflichtet, die Wohnung pfleglich zu behandeln und alles zu unterlassen, was die Mietsache beschädigen oder beeinträchtigen könnte.

Die entscheidende Frage lautet daher: Liegt die Ursache für den Befall im Verantwortungsbereich des Vermieters oder des Mieters? Bei Schädlingen wie Kakerlaken, die oft durch Müllschächte oder undichte Rohre eindringen, kann die Ursache baulich bedingt sein. Bei einem Befall durch Lebensmittelmotten oder Silberfische, der durch mangelnde Hygiene begünstigt wird, liegt die Verantwortung eher beim Mieter.

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"Die goldene Regel: Wer den Befall verursacht hat oder ihn durch sein Verhalten begünstigt, trägt in der Regel auch die Kosten der Bekämpfung."

Wann muss der Vermieter die Kosten für die Ungezieferbekämpfung übernehmen?

Der Vermieter ist in der Pflicht, wenn der Schädlingsbefall auf Umstände zurückzuführen ist, die in seiner Sphäre liegen. Das sind typische Fälle:

  • Bauliche Mängel: Undichte Rohre, Risse in der Fassade, schadhafte Fensterdichtungen oder defekte Müllschächte bieten Schädlingen wie Kakerlaken oder Ratten einen idealen Einstieg. Hier muss der Vermieter nicht nur die Schädlingsbekämpfung zahlen, sondern auch den baulichen Mangel beseitigen.
  • Von außen eingedrungene Schädlinge: Wenn Ungeziefer aus dem Treppenhaus, dem Keller oder von der Außenfassade in die Wohnung gelangt, liegt die Verantwortung beim Vermieter. Er muss für eine ordnungsgemäße Abdichtung und regelmäßige Kontrollen sorgen.
  • Wiederkehrender Befall im Haus: Tritt dasselbe Problem in mehreren Wohnungen auf oder handelt es sich um einen hartnäckigen Befall, der bereits vom Vermieter hätte bekämpft werden müssen, ist er in der Pflicht. Ein Beispiel: Kakerlaken, die sich über das gesamte Gebäude ausbreiten, weil der Vermieter keine professionelle Bekämpfung veranlasst hat.
  • Mangelhafte Instandhaltung: Wenn der Vermieter seiner Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung und Instandhaltung des Gebäudes nicht nachkommt (z. B. verstopfte Dachrinnen, feuchte Keller), können Schädlinge begünstigt werden.

In diesen Fällen kann der Mieter nicht nur die Kosten für den Kammerjäger vom Vermieter verlangen, sondern unter Umständen auch die Miete mindern, wenn die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist.

Wichtiger Schritt: Mängelanzeige

Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich und unverzüglich über den Befall. Nur so können Sie später nachweisen, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind. Ohne Mängelanzeige können Sie keine Kosten vom Vermieter verlangen.

Wann muss der Mieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung selbst tragen?

Nicht immer ist der Vermieter der Schuldige. Der Mieter muss die Kosten übernehmen, wenn der Befall auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen ist. Das sind die häufigsten Fälle:

  • Mangelnde Hygiene: Essensreste, offene Müllbeutel, verschimmelte Lebensmittel oder überquellende Vorratskammern ziehen Schädlinge magisch an. Kakerlaken, Lebensmittelmotten und Silberfische fühlen sich in unsauberen Wohnungen besonders wohl. Hier liegt die Verantwortung klar beim Mieter.
  • Einschleppen von Ungeziefer: Wenn Sie gebrauchte Möbel, Kleidung oder Pflanzen mitbringen, die bereits von Bettwanzen oder Kakerlaken befallen sind, haben Sie den Schädling selbst eingeschleppt. Gleiches gilt für Reiserückkehrer, die Bettwanzen im Gepäck mitbringen.
  • Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht: Wer seine Fenster ständig offen lässt, ohne Fliegengitter, oder Mülltonnen auf dem Balkon stehen hat, kann Schädlinge anlocken. Auch das Füttern von Vögeln auf dem Balkon kann Ratten oder Kakerlaken anziehen.
  • Unterlassene Mängelanzeige: Wenn Sie einen Befall bemerken, aber den Vermieter nicht informieren, können Sie später keine Kosten geltend machen. Im Gegenteil: Wenn sich der Befall dadurch ausbreitet, können Sie sogar schadensersatzpflichtig werden.

Warnung: Eigenmächtige Bekämpfung

Viele Mieter greifen zu selbst gekauften Insektiziden oder Hausmitteln, um Geld zu sparen. Das kann nach hinten losgehen: Falsche Mittel können den Befall verschlimmern (z. B. Kakerlaken in die Nachbarwohnung treiben) oder die Bausubstanz schädigen. Beauftragen Sie immer einen professionellen Kammerjäger – und klären Sie vorher mit dem Vermieter, wer zahlt.

Was tun bei einem Schädlingsbefall? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Egal ob Kakerlaken, Bettwanzen oder Mäuse: Ein strukturiertes Vorgehen ist entscheidend, um die Kostenfrage später korrekt zu klären und den Befall schnell in den Griff zu bekommen. So gehen Sie vor:

  1. Ruhe bewahren und Befall dokumentieren: Machen Sie Fotos und Videos von den Schädlingen, ihren Hinterlassenschaften und möglichen Eintrittspforten (Ritzen, undichte Rohre). Notieren Sie Datum und Ort des ersten Sichtens.
  2. Vermieter schriftlich informieren: Setzen Sie Ihren Vermieter per Brief oder E-Mail (mit Lesebestätigung) umgehend über den Befall in Kenntnis. Beschreiben Sie die Art des Ungeziefers, das Ausmaß und mögliche Ursachen. Bitten Sie um eine fristgerechte Beseitigung.
  3. Ursachenforschung betreiben: Überlegen Sie ehrlich: Liegt es an mangelnder Hygiene? Sind Sie kürzlich verreist? Haben Sie gebrauchte Möbel gekauft? Diese Information ist entscheidend für die Kostenfrage.
  4. Professionelle Bekämpfung veranlassen (in Abstimmung mit Vermieter): Der Vermieter ist in der Regel verpflichtet, einen Kammerjäger zu beauftragen. Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie nach Fristsetzung selbst einen Kammerjäger beauftragen und die Kosten in Rechnung stellen (Vorschuss- oder Erstattungsanspruch). Holen Sie vorher unbedingt ein Angebot ein und stimmen Sie die Kosten mit dem Vermieter ab.
  5. Mietminderung prüfen: Bei erheblichem Befall (z. B. Kakerlaken in der Küche, Bettwanzen im Schlafzimmer) kann die Miete gemindert werden. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten oder nutzen Sie Mieterschutzvereine.

Dokumentation ist der Schlüssel

Ohne Beweise haben Sie im Streitfall schlechte Karten. Bewahren Sie alle Schriftwechsel, Fotos, Rechnungen und Gutachten auf. Ein Mängelprotokoll kann helfen, den Verlauf zu dokumentieren.

Wie dokumentiere ich den Befall richtig – und vermeide häufige Fehler?

Eine lückenlose Dokumentation ist das A und O, um im Streitfall Ihre Position zu stärken. Viele Mieter machen jedoch typische Fehler, die später zu Lasten des Mieters ausgelegt werden können.

  • Fehler 1: Nur den Vermieter anrufen. Mündliche Absprachen sind schwer nachweisbar. Schreiben Sie immer eine E-Mail oder einen Brief – am besten per Einwurf-Einschreiben.
  • Fehler 2: Keine Frist setzen. Bitten Sie den Vermieter nicht nur um Beseitigung, sondern setzen Sie ihm eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage). Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie selbst tätig werden und die Kosten in Rechnung stellen.
  • Fehler 3: Selbst Hand anlegen ohne Absprache. Greifen Sie nicht zu selbst gekauften Mitteln, bevor der Vermieter nicht reagiert hat. Das kann als Verstoß gegen Ihre Sorgfaltspflicht gewertet werden.
  • Fehler 4: Keine Fotos von den Eintrittspforten. Ein Foto von einer Kakerlake allein reicht nicht. Fotografieren Sie auch die undichte Stelle im Rohr oder den Spalt unter der Tür – das zeigt die Ursache.

Warnung: Falsche Mietminderung

Eine Mietminderung darf nur bei erheblichem Befall und nach vorheriger Anzeige beim Vermieter erfolgen. Mindern Sie nicht einfach eigenmächtig die Miete, ohne den Vermieter vorher in Verzug gesetzt zu haben. Im Zweifel kann der Vermieter die Mietminderung anfechten und eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs androhen. Holen Sie sich vorher rechtlichen Rat.

Welche Rechte habe ich als Mieter bei wiederkehrendem oder schwerem Befall?

Wenn der Befall trotz Bekämpfung immer wieder auftritt oder besonders schwerwiegend ist (z. B. Bettwanzen, Kakerlaken in großer Zahl), haben Sie als Mieter weitergehende Rechte:

  • Mietminderung: Sie können die Miete mindern, solange der Befall andauert. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung der Wohnqualität. Bei Kakerlaken in der
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Immo Vorsprung

Autor bei ImmoVorsprung

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