Ablauf Vorteile Preise Blog FAQ
Login Premium kostenlos testen
Ratgeber 10 Min. Lesezeit

Kaution: Rechte und Pflichten als Mieter

Die Kaution – sie ist für viele der letzte Stolperstein auf dem Weg zur Traumwohnung und oft der erste große Streitpunkt am Ende eines Mietverhältnisses.

I
Immo Vorsprung
04. Februar 2026 22 Aufrufe
Kaution: Rechte und Pflichten als Mieter

Die Kaution – sie ist für viele der letzte Stolperstein auf dem Weg zur Traumwohnung und oft der erste große Streitpunkt am Ende eines Mietverhältnisses. Als Mieter hinterlegen Sie eine beträchtliche Summe, um Schäden abzusichern, und vertrauen darauf, sie bei Auszug vollständig zurückzuerhalten. Doch die Realität sieht oft anders aus: verzögerte Rückzahlungen, unberechtigte Abzüge und undurchsichtige Abrechnungen sind an der Tagesordnung. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie als Mieter über Ihre Rechte und Pflichten rund um die Mietkaution wissen müssen. Wir klären, wie hoch die Kaution sein darf, wie Sie sie sicher hinterlegen, welche Fristen für die Rückzahlung gelten und wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Abzüge wehren können. So starten und beenden Sie Ihr Mietverhältnis mit dem nötigen Wissen und einem sicheren Gefühl.

Die Höhe ist begrenzt

Die Kaution darf maximal das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen – inklusive aller Nebenkosten.

Getrenntes Mietkonto

Ihr Vermieter muss die Kaution auf ein separates, verzinsliches Mietkonto einzahlen, nicht auf sein Privatkonto.

Klare Rückzahlungsfrist

Spätestens sechs Monate nach Vertragsende und Übergabe müssen Sie Ihre Kaution inkl. Zinsen zurückerhalten.

Dokumentation ist alles

Ein detailliertes Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug ist Ihr wichtigstes Werkzeug für eine volle Rückzahlung.

1. Die Grundlagen: Was ist die Mietkaution überhaupt?

Die Mietkaution, oft auch Mietsicherheit genannt, ist eine vom Mieter an den Vermieter zu leistende Sicherheitsleistung. Ihr primärer Zweck ist die Absicherung des Vermieters gegen mögliche Schäden, die während der Mietzeit an der Mietsache entstehen, sowie gegen ausstehende Miet- oder Nebenkostenschulden am Ende des Mietverhältnisses. Es handelt sich nicht um eine zusätzliche Mietvorauszahlung oder eine Art "Strafgeld", sondern um ein gesetzlich geregeltes Pfandrecht des Vermieters an Ihrer Geldsumme. Das bedeutet: Die Kaution bleibt Ihr Eigentum. Der Vermieter hat sie lediglich treuhänderisch zu verwahren und muss sie bei Beendigung des Vertrags unter Abzug berechtigter Forderungen zurückzahlen.

Ihr Geld, sein Pfandrecht

Die Kaution bleibt immer Ihr Eigentum. Der Vermieter hält sie nur als Sicherheit. Bei einer Insolvenz des Vermieters haben Sie als Mieter ein gesetzliches Aussonderungsrecht an den Kautionsmitteln.

2. Höhe und Form: Wie viel darf die Kaution kosten und wie wird sie hinterlegt?

Die gesetzliche Obergrenze für die Mietkaution ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar definiert. Diese Regelung soll Mieter vor überzogenen Sicherheitsleistungen schützen, die den Wohnungseinzug unnötig erschweren.

Die maximale Höhe der Kaution

Gemäß § 551 BGB darf die vereinbarte Kaution das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete nicht übersteigen. Entscheidend ist hier die "monatliche Grundmiete" ohne Betriebs- und Heizkosten. Bei einer Kaltmiete von 800 Euro liegt die Obergrenze also bei 2.400 Euro. Viele Vermieter fordern genau diese dreifache Kaltmiete. Es ist jedoch auch möglich, die Kaution in Raten zu zahlen, beispielsweise in drei monatlichen Teilbeträgen, die der Höhe der Kaltmiete entsprechen.

Sichere dir deinen Vorsprung

Mit ImmoVorsprung erhältst du Zugang zu exklusiven Wohnungsangeboten und findest deine Traumwohnung schneller.

Jetzt 3 Tage gratis testen

Warnung: Versteckte Zusatzkautionsklauseln

Seien Sie vorsichtig bei Formulierungen wie "zzgl. einer einmaligen Schönheitsreparaturpauschale" oder "Sicherheitsleistung für Schlüssel". Diese können rechtswidrig sein, da sie die gesetzliche Kautionshöhe indirekt überschreiten. Die Kaution muss alle vom Vermieter geforderten Sicherheiten umfassen.

Die richtige Hinterlegung: Das Mietkonto

Der Vermieter ist verpflichtet, Ihre Kaution auf ein separates Mietkonto (oft auch "Mietkautionskonto" oder "Anderkonto") bei einer Bank oder Sparkasse einzuzahlen. Dieses Konto muss auf seinen Namen lauten, aber mit dem Zusatz "für [Ihr Name]" gekennzeichnet sein. Die wichtigsten Punkte:

  • Trennung vom Vermögen: Das Geld darf nicht auf dem Privatgirokonto des Vermieters landen. Das schützt Sie im Falle einer Privatinsolvenz des Vermieters.
  • Verzinsungspflicht: Die Kaution muss verzinst werden. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem gesetzlichen Zinssatz für Sperrkonten, der üblicherweise deutlich unter marktüblichen Sparzinsen liegt.
  • Nachweis fordern: Sie haben das Recht, eine Kopie des Kontoauszugs oder eine Bestätigung der Bank über die Anlage der Kaution zu verlangen.

3. Während des Mietverhältnisses: Pflichten des Mieters und Rechte gegenüber dem Vermieter

Die Kaution liegt auf dem Treuhandkonto – doch was passiert während der Mietzeit? Auch hier haben Sie als Mieter bestimmte Rechte und sollten Ihre Pflichten kennen.

Ihre wichtigste Pflicht: Die Kautionszahlung

Sie sind verpflichtet, die vereinbarte Kaution fristgerecht zu zahlen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter Ihnen eine angemessene Nachfrist setzen und bei deren Verstreichen möglicherweise sogar fristlos kündigen. Halten Sie sich daher strikt an die im Mietvertrag festgelegten Zahlungsmodalitäten (Einmalzahlung oder Raten).

Ihr wichtigstes Recht: Die ordnungsgemäße Anlage

Sie können während der gesamten Mietzeit überprüfen, ob der Vermieter seiner Pflicht zur sicheren und verzinslichen Anlage nachkommt. Fordern Sie in regelmäßigen Abständen (z.B. alle zwei Jahre) eine Kontobestätigung der Bank an. So stellen Sie sicher, dass das Geld noch vorhanden und korrekt angelegt ist.

Vorsicht bei Barkaution oder Kautionsversicherung

Eine Barkaution, die der Vermieter einfach behält, ist illegal. Auch bei einer Kautionsversicherung (oder "Mietbürgschaft") sollten Sie genau hinschauen: Hier tritt ein Versicherer an Ihre Stelle. Prüfen Sie die Kosten (jährliche Prämie) und ob der Vermieter diese Form der Sicherheit überhaupt akzeptiert.

4. Die Kündigung und der Auszug: Der Weg zur vollständigen Kaution Rückzahlung

Dies ist die kritischste Phase. Die korrekte Vorbereitung ist der Schlüssel für eine reibungslose und vollständige Kaution Rückzahlung.

Schritt 1: Die ordnungsgemäße Kündigung

Kündigen Sie fristgerecht und schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Senden Sie das Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können.

Schritt 2: Die penible Endreinigung und Renovierung

Obliegen Ihnen laut Vertrag Schönheitsreparaturen? Prüfen Sie, welche Renovierungsarbeiten (Streichen, Tapezieren) bei Auszug fällig sind. Häufig sind Klauseln, die eine Renovierung alle X Jahre vorschreiben, unwirksam. Lassen Sie sich im Zweifel vorab rechtlich beraten. Führen Sie in jedem Fall eine gründliche Endreinigung durch.

Schritt 3: Das unverzichtbare Übergabeprotokoll

Der Termin der Wohnungsübergabe ist entscheidend. Bestehen Sie auf Anwesenheit und bringen Sie Ihr Einzugsprotokoll mit! Vergleichen Sie den Zustand der Wohnung Punkt für Punkt mit dem Dokument vom Einzug.

  • Gemeinsam begehen: Gehen Sie mit dem Vermieter oder seinem Vertreter durch jede Wohnung.
  • Schäden dokumentieren: Notieren und fotografieren Sie alle festgestellten Mängel – sowohl solche, die Sie verursacht haben, als auch normale Abnutzungserscheinungen.
  • Unterschrift setzen: Lassen Sie sich ein gemeinsames, unterschriebenes Protokoll aushändigen. Weigert sich der Vermieter, schicken Sie ihm Ihr Protokoll per Einschreiben zu und notieren Sie seine Weigerung.

"Ohne ein detailliertes Übergabeprotokoll steht am Ende oft Ihre Aussage gegen die des Vermieters. Dokumentation ist Ihr stärkster Verbündeter bei der Kaution Rückzahlung."

5. Die Rückzahlung der Kaution: Fristen, Abzüge und Ihr Geld

Nun geht es um die konkrete Kaution Rückzahlung. Der Gesetzgeber hat hier klare Regeln zum Schutz der Mieter aufgestellt.

Die gesetzliche Rückzahlungsfrist

Gemäß § 548 BGB muss der Vermieter die Kaution spätestens sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Wohnung zurückzahlen. Diese Frist dient ihm dazu, alle offenen Forderungen (z.B. Nebenkostenabrechnung, Schadensersatz) zu prüfen und zu beziffern. Er darf die Kaution jedoch nicht pauschal einbehalten. Für jede einzelne Forderung muss er Ihnen innerhalb dieser sechs Monate eine konkrete, aufgeschlüsselte und begründete Abrechnung vorlegen.

Was darf abgezogen werden?

Der Vermieter darf nur folgende, belegbare Forderungen von der Kaution einbehalten:

  • Offene Miet- oder Nebenkostenschulden: Hier muss die finale Nebenkostenabrechnung vorgelegt werden.
  • Schäden über normale Abnutzung hinaus: Ein abgeplatzter Lack am Fensterbrett nach 10 Jahren ist Abnutzung. Ein Loch in der Türe ist ein Schaden. Die Kosten für die Reparatur müssen angemessen sein.
  • Fällige Schönheitsreparaturen: Nur wenn diese vertraglich wirksam vereinbart und tatsächlich fällig sind.
  • Kosten der Endreinigung: Falls Sie diese schuldhaft nicht durchgeführt haben und der Vermieter sie nachweisen muss.

Warnung: Pauschale Abzüge sind unzulässig

Formulierungen wie "150 € für die generelle Renovierung der Küche" oder "pauschaler Abzug für Reinigung" sind nicht rechtens. Jeder Abzug muss einzeln, konkret und mit Belegen (z.B. Rechnungen von Handwerkern) nachgewiesen werden. Für "normale Abnutzung" darf generell nichts abgezogen werden.

Die Rückzahlung in Teilbeträgen

Der Vermieter muss nicht auf die finale Nebenkostenabrechnung warten, um einen Teil der Kaution zurückzuzahlen. Da die Abrechnung oft länger als sechs Monate dauern kann, muss er den nicht streitigen Teil der Kaution sofort zurückzahlen. Das bedeutet: Sind außer der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung keine weiteren Forderungen bekannt, muss er den Großteil der Kaution bereits nach der Wohnungsübergabe überweisen.

6. Wenn es zum Streit kommt: Ihre Rechte und nächsten Schritte

Der Vermieter zahlt nicht, zieht unberechtigt Beträge ab oder reagiert gar nicht? Dann ist es Zeit, aktiv zu werden.

Schritt 1: Schriftliche Mahnung mit Frist setzen

Fordern Sie den Vermieter schriftlich (per Einschreiben) zur vollständigen Rückzahlung oder zur Vorlage einer detaillierten Abrechnung innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 14 Tage) auf. Verweisen Sie auf die gesetzliche Sechs-Monats-Frist.

Schritt 2: Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt einschalten

Bringt die Mahnung nichts, holen Sie sich professionelle Hilfe. Ein Mieterschutzverein kann für Mitglieder ein erstes Schreiben aufsetzen. Bei höheren Summen oder hartnäckigen Vermietern ist der Gang zu einem auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt ratsam.

Schritt 3: Gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Über das gerichtliche Mahnverfahren können Sie relativ kostengünstig einen Vollstreckungstitel erwirken, wenn die Forderung unbestritten ist. Bei strittigen Forderungen führt der Weg zur Klage vor dem Amtsgericht (Mietrechtssache).

Die Verjährung Ihrer Ansprüche

Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Kaution verjährt erst nach 30 Jahren. Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz verjähren dagegen in der Regel schon nach drei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann er entsprechende Forderungen nicht mehr von Ihrer Kaution abziehen.

Bonus-Tipp: Die Kaution in Zeiten steigender Mieten (2026)

Der deutsche Mietmarkt ist auch 2026 in vielen Ballungsräumen angespannt. Bei der Suche nach einer neuen Wohnung sollten Sie die Kaution frühzeitig in Ihre Finanzplanung einbeziehen. Kalkulieren Sie mit der maximalen Summe von drei Nettokaltmieten plus der ersten Miete – das ist die Summe, die bei Vertragsunterzeichnung häufig fällig wird. Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Vermieter bei der Besichtigung schon von "flexiblen Sicherheitsleistungen" oder "Kautionsvereinbarungen mit Drittanbietern" sprechen. Bleiben Sie bei den gesetzlichen Standardregelungen, um Ihr Geld sicher zu wissen.

Zusammenfassung: So sichern Sie sich Ihre Kaution

Die Kaution muss kein Buch mit sieben Siegeln sein. Wenn Sie die gesetzlichen Regeln kennen, Ihre Pflichten erfüllen und vor allem penibel dokumentieren, stehen die Chancen auf eine vollständige Rückzahlung sehr gut. Denken Sie immer daran: Die Kaution ist Ihr Geld, das der Vermieter nur verwahrt.

Checkliste: Für eine reibungslose Kaution Rückzahlung

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung und wollen von Anfang an alles richtig machen? Bei ImmoVorsprung finden Sie nicht nur passende Wohnungen, sondern auch umfassende Informationen zu allen mietrechtlichen Themen. Nutzen Sie unsere Plattform, um sich vorzubereiten und Ihren nächsten Mietvertrag mit dem nötigen Wissen und Selbstbewusstsein anzugehen. Starten Sie jetzt Ihre Suche – sicher und informiert.

I

Immo Vorsprung

Autor bei ImmoVorsprung

Teilen:

Weitere interessante Artikel

Bereit für Ihren Vorsprung bei der Wohnungssuche?

Starten Sie jetzt Ihre kostenlose Testphase und finden Sie Ihre Traumwohnung, bevor es andere tun.