Die Entscheidung, eine Wohnung zu verlassen, ist ein großer Schritt. Ob für den neuen Job in einer anderen Stadt, den Wunsch nach mehr Platz oder einfach eine neue Umgebung – am Ende steht immer die formale Hürde: die Kündigung des Mietvertrags. Vielen Mietern graut es davor, denn die Kündigung ist mehr als nur ein Brief. Sie ist ein rechtlich bindendes Dokument, bei dem Formfehler teuer werden können. Im deutschen Mietrecht gelten klare Regeln für Fristen, Form und Begründung. Eine falsche oder verspätete Kündigung kann dazu führen, dass Sie länger zahlen müssen als geplant oder sogar einen Rechtsstreit riskieren. Dieser umfassende Leitfaden führt Sie sicher durch den Prozess. Er erklärt, wie Sie Ihren Mietvertrag fristgerecht und rechtssicher kündigen, welche Fristen einzuhalten sind und wie Sie typische Fallstricke vermeiden.
Fristen im Blick
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Mieter drei Monate zum Monatsende. Abweichungen sind möglich.
Schriftform ist Pflicht
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Jetzt 3 Tage gratis testenEine Mietkündigung muss schriftlich, also unterschrieben, erfolgen. E-Mail oder WhatsApp reichen nicht aus.
Rückgabe dokumentieren
Ein Übergabeprotokoll schützt Sie bei der Wohnungsübergabe vor späteren Streitigkeiten über Schäden.
Die Grundlagen: Wann und wie kann man kündigen?
Bevor Sie den Kündigungsbrief verfassen, müssen Sie die grundlegenden Spielregeln verstehen. Die meisten Mietverhältnisse in Deutschland sind unbefristet. Für sie gelten die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Daneben gibt es spezielle Regelungen für befristete Verträge oder außerordentliche Kündigungen.
Die ordentliche Kündigung: Der Standardweg
Die ordentliche Kündigung ist der normale Weg, um ein unbefristetes Mietverhältnis zu beenden. Als Mieter haben Sie dafür keinen Grund anzugeben – Ihr Kündigungswille reicht aus. Die zentrale Stellschraube ist die Kündigungsfrist.
Gemäß § 573c BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter drei Monate zum Monatsende. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Kündigung am 15. März einreichen, endet das Mietverhältnis am 30. Juni. Der Zugang der Kündigung beim Vermieter ist entscheidend für die Berechnung.
Die Frist im Detail
Die dreimonatige Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter. Kündigen Sie also z.B. am 10. März, läuft die Frist am 30. Juni aus. Eine Kündigung zum 15. eines Monats ist nicht möglich, es sei denn, der Vertrag erlaubt es explizit.
Kürzere Fristen im Mietvertrag
Viele moderne Mietverträge enthalten eine Klausel, die dem Mieter eine verkürzte Kündigungsfrist einräumt, häufig nur einen Monat zum Monatsende. Diese Klausel ist wirksam, solange sie nicht einseitig nur dem Vermieter Vorteile verschafft. Prüfen Sie also unbedingt Ihren Vertrag, bevor Sie von der dreimonatigen Frist ausgehen.
Warnung: Verlängerte Vermieterfristen
Eine Klausel, die nur für den Vermieter eine längere Kündigungsfrist (z.B. 6 oder 9 Monate) vorsieht, ist unwirksam. Beide Parteien müssen grundsätzlich die gleiche Frist einhalten, es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse des Vermieters vor (z.B. bei Wohnungen für Senioren).
Die außerordentliche fristlose Kündigung
In schwerwiegenden Ausnahmefällen kann ein Mietverhältnis auch ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Dies setzt voraus, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der ordentlichen Frist nicht zugemutet werden kann. Für Mieter kommt dies beispielsweise bei erheblichen Mängeln in Betracht, die die Gesundheit gefährden und der Vermieter trotz Aufforderung nicht beseitigt. Von einer fristlosen Kündigung sollten Sie jedoch nur nach juristischer Beratung Gebrauch machen, da die Hürden hoch sind.
Die perfekte Kündigung schreiben: Schritt-für-Schritt
Eine wirksame Kündigung ist formal korrekt, eindeutig und nachweisbar. Folgen Sie dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung, um auf der sicheren Seite zu sein.
Schritt 1: Den Mietvertrag und Fristen prüfen
Legen Sie Ihren Mietvertrag zur Hand. Suchen Sie nach dem Paragraphen zur Kündigung. Notieren Sie sich:
- Die für Sie geltende Kündigungsfrist (gesetzlich oder vertraglich).
- Ob besondere Formalien (z.B. eingeschriebener Brief) vorgeschrieben sind.
- Den genauen Namen und die aktuelle Adresse Ihres Vermieters (oft eine Verwaltung oder GmbH).
Schritt 2: Das Kündigungsschreiben formulieren
Ihr Schreiben muss klar und unmissverständlich sein. Verwenden Sie dieses Muster als Grundgerüst:
[Ihr Name und Anschrift]
[Vermieter Name/Verwaltung und Adresse]
Betreff: Kündigung des Mietvertrags für [Ihre vollständige Wohnanschrift]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Mietvertrag für die oben genannte Wohnung fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Mietverhältnis endet damit am [Datum des Endes gemäß Kündigungsfrist berechnen, z.B. 30.06.2026].
Ich bitte Sie, mir den Empfang dieser Kündigung schriftlich zu bestätigen und mir eine Abrechnung der Nebenkosten für den laufenden Veranlagungszeitraum sowie meine Kaution unter Abzug etwaiger Forderungen fristgemäß zurückzuzahlen.
Für die termingerechte Übergabe der Wohnung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Ihr Name in Druckschrift]
Wichtig: Berechnen Sie das Enddatum korrekt und setzen Sie es ein. Vermeiden Sie Formulierungen wie "Ich möchte kündigen" – sie sind zu unverbindlich. Schreiben Sie klar "ich kündige".
Kündigungsgrund optional angeben
Sie müssen keinen Grund nennen. Falls Sie jedoch aus wichtigem Grund (z.B. Jobwechsel) außerordentlich mit verkürzter Frist kündigen dürfen (siehe unten), muss dieser Grund im Schreiben genannt werden.
Schritt 3: Den richtigen Zugangsweg wählen
Die Kündigung muss dem Vermieter zugehen. Die sichersten Methoden sind:
- Einschreiben mit Rückschein: Liefert einen physischen Nachweis über den Empfänger und den Zugangstermin. Dies ist die empfohlene Standardmethode.
- Übergabe gegen Empfangsbestätigung: Wenn Sie die Kündigung persönlich in der Verwaltung abgeben, lassen Sie sich den Empfang auf einer Kopie quittieren.
Vermeiden Sie das einfache Einwerfen in den Briefkasten oder das Senden per E-Mail (sofern nicht vertraglich explizit erlaubt), da der Zugang im Streitfall schwer nachweisbar ist.
Kündigungsfrist aus Vertrag oder Gesetz notiert
Korrektes Enddatum der Miete berechnet
Vollständige Adresse des Vermieters ermittelt
Kündigungsschreiben klar formuliert und unterschrieben
Methode für den Zugang (Einschreiben) gewählt
Besondere Kündigungsgründe und -fristen
In bestimmten Lebenssituationen gelten Sonderregeln, die eine schnellere Kündigung ermöglichen.
Die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 569 BGB)
Das Gesetz erkennt an, dass ein Umzug manchmal unaufschiebbar ist. In diesen Fällen kann mit einer verkürzten Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Wichtige Gründe sind:
- Berufsbedingter Umzug: Ein neuer Arbeitsplatz, der einen Ortswechsel erfordert und nicht zumutbar ist, pendelbar ist.
- Wohnung für Pflegebedürftige: Einzug in eine Pflegeeinrichtung oder der Tod des Mieters.
- Erhebliche Gesundheitsgefährdung durch Wohnungsmängel.
Achtung: Der Grund muss im Kündigungsschreiben angegeben und im Zweifel (z.B. durch den Arbeitsvertrag) nachweisbar sein.
Kündigung in der Probezeit oder bei Wohngemeinschaft
Haben Sie eine Wohnung nur für eine befristete Probezeit eines neuen Jobs angemietet, ist die Kündigung nur möglich, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. In Wohngemeinschaften kündigt jeder Mitbewohner seinen eigenen Vertragsteil. Bei einem gemeinsamen Vertrag muss die gesamte WG gemeinsam kündigen, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
Nach der Kündigung: Pflichten und der Auszug
Mit der wirksamen Kündigung sind Ihre Pflichten noch nicht erfüllt. Die Phase bis zur Schlüsselübergabe ist entscheidend.
Die Wohnungsübergabe und das Protokoll
Vereinbaren Sie mit dem Vermieter oder Hausverwalter einen Übergabetermin. Bei diesem Termin wird der Zustand der Wohnung begutachtet. Bestehen Sie auf ein detailliertes Übergabeprotokoll. Dieses Dokument ist Ihr Schutz vor späteren, ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen aus der Kaution.
- Lassen Sie sich vorhandene Mängel, die nicht von Ihnen verursacht wurden (z.B. abgeblätterte Farbe, defekte Fensterdichtungen), schriftlich bestätigen.
- Machen Sie Fotos vom gereinigten und leeren Zustand.
- Holen Sie sich eine Kopie des unterschriebenen Protokolls.
Warnung: Ohne Protokoll kein Schutz
Gehen Sie nie ohne ein schriftliches Protokoll aus der Übergabe. Ein mündliches "Passt schon" hat vor Gericht keinen Bestand. Der Vermieter könnte Wochen später Schäden reklamieren, die Sie dann schwer widerlegen können.
Die Nebenkostenabrechnung und die Kaution
Sie haben Anspruch auf eine jährliche Nebenkostenabrechnung. Für den Teil des Jahres, in dem Sie gewohnt haben, muss Ihnen eine abrechnung erstellt werden. Die Kaution muss der Vermieter spätestens sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses und Vorlage der Schlussnebenskostenabrechnung zurückzahlen, abzüglich berechtigter Forderungen. Halten Sie Ihre Bankverbindung für die Rücküberweisung bereit.
Häufige Fehler bei der Mietkündigung und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Falsche Frist
Der häufigste Fehler ist die falsche Berechnung des Enddatums. Im Zweifel lieber einen Tag früher kündigen.
Fehler 2: Mündliche Kündigung
Ein Gespräch mit dem Vermieter reicht nicht. Ohne schriftliche Kündigung läuft der Vertrag weiter.
Fehler 3: Kein Zugangsnachweis
Ein einfacher Brief ohne Einschreiben kann "verloren gehen". Sie tragen das Risiko des Zugangs.
Fazit: Souveränität bei der Kündigung bringt Ruhe
Eine Mietvertragskündigung ist kein Hexenwerk, wenn man die Regeln kennt und systematisch vorgeht. Der Schlüssel liegt in der Vorbereitung: Prüfen Sie Ihre Fristen, formulieren Sie ein klares Schreiben, sorgen Sie für einen nachweisbaren Zugang und dokumentieren Sie die Wohnungsübergabe gewissenhaft. So schützen Sie sich vor Nachzahlungen und Rechtsstreitigkeiten und können den neuen Lebensabschnitt entspannt angehen. Denken Sie daran, im Zweifelsfall – etwa bei komplizierten Vertragsklauseln oder einem streitbaren Vermieter – frühzeitig einen Mieterschutzverein oder einen Anwalt zu konsultieren.
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