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Ratgeber 8 Min. Lesezeit

Schimmel in der Wohnung: Richtig handeln

Sie entdecken dunkle Flecken an der Wand, einen modrigen Geruch im Bad oder pelzige Stellen hinter dem Schrank – Schimmel in der Wohnung ist ein Albtraum für jeden Mieter.

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Immo Vorsprung
18. Februar 2026 20 Aufrufe
Schimmel in der Wohnung: Richtig handeln

Sie entdecken dunkle Flecken an der Wand, einen modrigen Geruch im Bad oder pelzige Stellen hinter dem Schrank – Schimmel in der Wohnung ist ein Albtraum für jeden Mieter. Was viele nicht wissen: Richtig gehandelt, können Sie nicht nur Ihre Gesundheit schützen, sondern auch Ihre Rechte als Mieter wahren. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die richtige Vorgehensweise – von der ersten Entdeckung über die Ursachenbekämpfung bis hin zu rechtlichen Fragen wie einer möglichen Mietminderung. Sie lernen, wie Sie Feuchtigkeit als Hauptursache eindämmen, effektiv mit Ihrem Vermieter kommunizieren und was Sie auf keinen Fall tun sollten.

Gesundheitsrisiko

Schimmelsporen können Allergien, Atemwegsprobleme und Kopfschmerzen auslösen. Schnelles Handeln ist wichtig.

Bauschaden

Schimmel zerstört auf Dauer Tapeten, Putz und Mauerwerk. Die Bausubstanz leidet erheblich.

Rechtliche Lage

Als Mieter haben Sie Pflichten und Rechte. Die korrekte Dokumentation ist für alle weiteren Schritte entscheidend.

1. Den Schimmel richtig identifizieren und dokumentieren

Bevor Sie handeln, müssen Sie sicher sein, dass es sich um Schimmel handelt und nicht um einfachen Schmutz oder Stockflecken. Typische Anzeichen sind schwarze, grünliche oder bräunliche Flecken, oft in Ecken, hinter Möbeln oder an Außenwänden. Ein modriger, erdiger Geruch ist ein weiteres starkes Indiz. Wichtig: Berühren Sie die Stellen zunächst nicht mit bloßen Händen und atmen Sie den Staub nicht ein.

Die professionelle Dokumentation

Eine lückenlose Dokumentation ist Ihr stärkstes Mittel in der Kommunikation mit dem Vermieter und im Streitfall vor Gericht. Gehen Sie systematisch vor:

  1. Fotos und Videos machen: Fotografieren Sie die betroffenen Stellen aus verschiedenen Perspektiven und mit einem Maßstab (z.B. ein Lineal danebenlegen). Ein Video kann den Gesamtzustand des Raums besser zeigen.
  2. Ort und Umfang notieren: Schreiben Sie auf, in welchem Raum (z.B. "Schlafzimmer, Nordwand hinter dem Kleiderschrank") und über welche Fläche sich der Schimmel erstreckt.
  3. Datum festhalten: Notieren Sie das genaue Datum der Entdeckung. Dies ist wichtig für Fristen.

Warnung: Eigenmächtiges Entfernen

Entfernen Sie größere Schimmelflächen (mehr als ca. 0,5 m²) niemals selbst! Sie könnten die Sporen massiv aufwirbeln, die Ursache nicht beseitigen und so Ihre Gesundheit gefährden. Zudem zerstören Sie möglicherweise Beweismittel für die Ursachenforschung.

2. Die Ursache der Feuchtigkeit herausfinden

Schimmel braucht Feuchtigkeit zum Wachsen. Die Beseitigung der Flecken ist sinnlos, solange die Ursache der Feuchtigkeit nicht behoben ist. Als Mieter sollten Sie prüfen, ob das Problem von Ihnen oder vom Gebäude ausgeht.

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Mieterverhalten

Zu seltenes Lüften, Wäschetrocknen in der Wohnung oder das Verstellen von Heizkörpern können zu hoher Luftfeuchtigkeit führen.

Bau- oder Gebäudemangel

Hier ist der Vermieter in der Pflicht. Dazu zählen: aufsteigende Feuchtigkeit, defekte Wasserleitungen, Wärmebrücken oder ein undichtes Dach.

Ein einfacher Test: Kleben Sie über Nacht ein Stück Klarsichtfolie mit Klebeband fest an die betroffene Wand. Bildet sich auf der Wandseite der Folie Kondenswasser, kommt die Feuchtigkeit aus der Wand (Hinweis auf Bauschaden). Bildet es sich auf der Raumseite, ist die Raumluft zu feucht (Hinweis auf Lüftungsverhalten).

3. Den Vermieter fristgerecht informieren

Haben Sie den Schimmel dokumentiert, müssen Sie Ihren Vermieter unverzüglich informieren. Dies ist Ihre vertragliche Pflicht. "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern – idealerweise innerhalb weniger Tage.

Die schriftliche Mängelanzeige

Informieren Sie den Vermieter immer schriftlich (per Einwurfeinschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung). Halten Sie sich sachlich und fügen Sie Ihre Dokumentation (Fotos, Beschreibung) bei. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung (z.B. 14 Tage).

Ein Muster für eine Mängelanzeige könnte so beginnen: *"Sehr geehrte(r) [Vermieter], hiermit zeige ich einen Mangel in der von mir gemieteten Wohnung [Adresse] an. In [Raum] hat sich an [genaue Stelle] Schimmel gebildet (siehe Anlage). Ich bitte Sie, den Mangel innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen und mir mitzuteilen, wie Sie vorgehen werden. Mit freundlichen Grüßen..."*

4. Während der Klärung: Richtig lüften und heizen

Unabhängig von der Ursache können Sie das Wachstum von Schimmel sofort eindämmen, indem Sie das Raumklima verbessern. Auch wenn ein Bauschaden vorliegt, mildert richtiges Verhalten das Problem.

"Die goldene Regel: Mehrmals täglich stoßlüften (Fenster für 5-10 Minuten ganz öffnen) und dabei die Heizung abdrehen. Vermeiden Sie Dauerkippstellung im Winter."

  1. Stoßlüften: Drei- bis viermal am Tag für 5-10 Minuten bei weit geöffnetem Fenster (Querlüften ist noch effektiver).
  2. Heizen: Halten Sie eine Grundtemperatur in allen Räumen von mindestens 16-18°C, auch in wenig genutzten Zimmern.
  3. Luftfeuchtigkeit kontrollieren: Ein Hygrometer (kostet wenige Euro) hilft. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte idealerweise zwischen 40% und 60% liegen.
  4. Möbel rücken: Stellen Sie große Möbel mit etwas Abstand (5-10 cm) zu Außenwänden, damit die Luft zirkulieren kann.

5. Die Beseitigung: Wer muss was tun und bezahlen?

Die Kostenfrage ist oft der größte Streitpunkt. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter muss die Beseitigung des Schimmels und die Reparatur der Ursache (z.B. undichte Leitung, Wärmebrücke) bezahlen und durchführen lassen, wenn es sich um einen Baumangel handelt.

Kleinere oberflächliche Flecken, die eindeutig auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen sind (z.B. im Bad nach dem Duschen), muss der Mieter in der Regel selbst beseitigen. Bei Unsicherheit über die Ursache sollte der Vermieter einen Gutachter (z.B. vom Mieterbund empfohlen) hinzuziehen.

Warnung: Kostenübernahmeerklärung

Unterschreiben Sie niemals voreilig eine vom Vermieter vorgelegte Erklärung, in der Sie die Kosten für die Sanierung übernehmen sollen. Lassen Sie solche Dokumente immer von einem Mieterverein oder Anwalt prüfen.

6. Mietminderung bei Schimmelbefall

Ist die Wohnung durch den Schimmel erheblich beeinträchtigt, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf eine Mietminderung. Dies setzt voraus, dass der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist (Bauschaden) oder seiner Beseitigungspflicht nicht fristgerecht nachkommt.

Die Höhe der Mietminderung

Es gibt keine festen Prozentsätze. Die Höhe hängt von der Schwere, Ausbreitung und Nutzbarkeit des Raums ab. Für ein stark befallenes Schlafzimmer kann die Miete z.B. um 20-30% gemindert werden. Ein Gutachten ist hier oft nützlich.

Wichtig: Kündigen Sie die Mietminderung dem Vermieter schriftlich an und zahlen Sie nur den geminderten Betrag. Sie sollten die Minderung nicht einfach "still" vornehmen, da Sie sonst in Zahlungsverzug geraten könnten. Bei hohen Minderungsquoten oder Unsicherheit ist rechtliche Beratung dringend empfohlen.

7. Wenn der Vermieter nicht handelt: Eskalationsstufen

Reagiert Ihr Vermieter nicht auf Ihre Mängelanzeige oder weigert sich, tätig zu werden, müssen Sie die Eskalation vorbereiten.

  1. Mieterbund oder Anwalt konsultieren: Holen Sie sich professionellen Rat. Ein eingeschriebener Brief vom Anwalt zeigt Ihren Ernst.
  2. Gutachten einholen: Ein unabhängiger Sachverständiger kann die Ursache des Schimmels feststellen. Die Kosten können Sie im Erfolgsfall vom Vermieter erstattet bekommen.
  3. Klage einreichen: Als letztes Mittel können Sie auf Beseitigung des Mangels und/oder Zahlung der bereits geleisteten überhöhten Miete klagen.

Bonus-Tipp: Schimmelprävention bei der Wohnungssuche

Der beste Kampf gegen Schimmel ist, ihn gar nicht erst entstehen zu lassen. Achten Sie bereits bei der Besichtigung einer neuen Wohnung auf Warnzeichen:

  • Riechen Sie bewusst in Ecken und an Außenwänden. Modergeruch ist ein Alarmzeichen.
  • Achten Sie auf frisch überstrichene Flecken an Wänden oder Decken – möglicherweise wurden alte Schäden nur kosmetisch kaschiert.
  • Fragen Sie nach dem energetischen Zustand des Hauses und ob es bekannte Probleme mit Feuchtigkeit gibt.
  • Prüfen Sie, ob die Fenster dicht sind und ob ausreichend Heizkörper vorhanden sind.

Checkliste: Schnell-Check bei Schimmelbefall

Zusammenfassung: Handlungssicherheit bei Schimmel

Schimmel in der Wohnung ist ein ernstes Problem, das Sie nicht ignorieren sollten. Durch systematisches Vorgehen – Identifizieren, Dokumentieren, den Vermieter informieren und die Ursache der Feuchtigkeit bekämpfen – schützen Sie Ihre Gesundheit und Ihre Rechte. Denken Sie daran: Bei Baumängeln liegt die Pflicht zur Beseitigung beim Vermieter. In schwerwiegenden Fällen kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Zögern Sie nicht, sich bei Unsicherheit frühzeitig professionelle Hilfe zu holen.

Eine gesunde und schimmelfreie Wohnung ist kein Zufall, sondern das Ergebnis von aufmerksamer Nutzung und einer funktionierenden Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter. Mit dem Wissen aus diesem Artikel sind Sie bestens gewappnet.

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Immo Vorsprung

Autor bei ImmoVorsprung

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